Der Kern des Bahn-Streits: Staatsgewerkschaft EVG soll GDL ausschalten.
Von Werner Rügemer
Zum Ende 2020 liefen im DB-Konzern die
Tarifverträge aus. Der Bahnvorstand forderte mit Rücksicht auf die
pandemiebedingten Verluste eine Minusrunde. Zunächst hatte der Vorsitzende der
größeren Bahn-Gewerkschaft EVG, Klaus-Dieter Hommel, getönt: „Mit mir wird es
keine Nullrunde geben“.
Aber dann segnete Hommel für die EVG nicht nur
eine Null-, sondern sogar eine Minus-Runde ab: Am 17.9.2020 unterschrieb Hommel
den Tarifvertrag im Verkehrsministerium von Andreas Scheuer: Keine Lohnerhöhung
bis 1.1.2022, danach 1,5 Prozent bis 28.2.2023. Das ist eine reale Lohnsenkung
angesichts der durch die Corona-Politik der Bundesregierung beschleunigten
Inflationsrate: die beträgt gegenwärtig 1,8 Prozent und steigt absehbar weiter.
Die abhängige Staatsgewerkschaft EVG hatte
somit der Erpressung des Bahnvorstands sofort und konfliktscheu zugestimmt,
hatte dazu die Mitglieder nicht befragt. Dagegen verweigerte die kleinere
Gewerkschaft GDL die Zustimmung, führte eine Urabstimmung durch – Ergebnis:
Ablehnung der Minusrunde und Streik.
Die GDL fordert, sehr gemäßigt, was die
Gewerkschaft verdi schon im öffentlichen Dienst durchgesetzt hatte: 1,4 Prozent
für das Jahr 2021, danach für das Jahr 2022 nochmal 1,8 Prozent drauf, und
zudem eine Corona-Prämie von 600 Euro.
Das Vorbild des öffentlichen Dienstes lag für
die GDL auch deshalb nahe, weil sie die staatseigene Bahn als öffentlichen
Dienst betrachtet.
Das
heimliche Sonder-Kündigungsrecht für die EVG
Was die staatlich-privaten Einheits-Medien
verschweigen und was auch die EVG verschweigt: Im Tarifvertrag der EVG mit der
DB steht eine Ausstiegs-Klausel, eine sogenannte „Angstklausel“, juristisch ein
Sonderkündigungsrecht: Wenn „eine andere Gewerkschaft“ (die GDL wird nicht
genannt) einen höheren Abschluss erreicht, kann die EVG ihren Tarifvertrag
kündigen und nachverhandeln. So steht es in „Anlage 11 Sonderkündigungsrecht“.
Das betrifft auch die Corona-Prämie, auf die die EVG verzichtet hatte.
Die EVG muss bei einem GDL-Erfolg natürlich
nicht kündigen. Sie müsste nicht, aber dann stünde sie als vorstandsabhängige
Marionette noch deutlicher da. Sie müsste also kündigen und nachfordern. Und
das wäre dann für den Konzern sehr teuer, denn der DB-Vorstand fördert ja ganz
verbissen, dass die EVG viel mehr Beschäftigte vertritt als die GDL. Auch
deshalb soll die GDL möglichst verschwinden.
Aber der Fall der nachträglichen
Tarifkündigung darf ja nicht eintreten, so der DB-Vorstand und die Unternehmer-
und Privatisierungs-Postillen wie die FAZ. Das würde der DB viel kosten, und
vor allem: Die EVG stünde als Lusche da, die GDL als erfolgreich: DAS ist der
Machtkampf, der Klassenkampf, der von Oben, mit Fakes und billiger Polemik
geführt wird.
EVG
täuscht ihre Mitglieder
Der Vorstand der EVG hatte der Minusrunde in
Geheimverhandlungen und ohne Mitgliederbefragung sofort zugestimmt. Die EVG ist
nicht nur undemokratisch. Der Vorstand informiert zudem seine Mitglieder
falsch.
In ihrer Mitglieder-Information imtakt
special vom November 2020 unter dem Titel „Bündnis für unsere Bahn –
fair noch vorne“ stellt die EVG die Ergebnisse des Tarifpakets vom 17.9.2020
dar: Darin fehlt die Vereinbarung zum Sonderkündigungsrecht. So täuscht die EVG
nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die eigenen Mitglieder.
Heimliches
Sondergeschenk für die EVG: Zusatzrente
Die Anti-GDL-Agitatoren aus Bahnvorstand,
EVG-Vorstand und Leitmedien verschweigen eine weitere, streikrelevante
Tatsache.
Mit der Kündigung der Tarifverträge zum Ende
2020 kündigte der Bahnvorstand auch die bisher geltende Zahlung in eine
betriebliche Zusatzrente. Dies galt für alle Beschäftigten. Neben der üblichen
Betriebsrente hatte die DB bei der Privatisierung und der gleichzeitigen Fusion
mit der Bahn der Ex-DDR, der Deutschen Reichsbahn, 1995 eine betriebliche
Zusatzrente eingeführt, auch um die ostdeutschen Beschäftigten bei der Stange
zu halten.
Als der Bahnvorstand jetzt diese Zusatzrente
kündigte, widersprach die GDL. Die Erhaltung dieser Rente ist auch ein
Streikgrund. Aber mit der EVG hat der Bahnvorstand im oben genannten Tarifpaket
„Bündnis für unsere Bahn“ die Kündigung zurückgenommen und die Zahlung der
Zusatzrente bis 28.2.2023 verlängert – aber eben nur für die EVG.
EVG:
185.000 Mitglieder – aber nur 64.500 im Beruf
Bahnvorstand und EVG täuschen die
Öffentlichkeit auch in anderer Hinsicht. Als Zahl der EVG-Mitglieder wird
185.000 angegeben. Das stimmt im Prinzip, sagt Radio Eriwan, aber…
1995 bei der Umgestaltung der Bahn in eine
private Aktiengesellschaft hatte die Vorgänger-Gewerkschaft der EVG, die
Transnet, noch 450.000 Mitglieder. Die stammten noch aus der alten Zeit der
öffentlichen Bundesbahn. Daneben gab es seit 1948 noch die kleinere
Beamten-Gewerkschaft GBDA. Mit der Privatisierung aber baute der
privatrechtliche Staatskonzern rabiat Arbeitsplätze ab und schickte
zehntausende in vorzeitigen Ruhestand, auch die teuren Beamten, wie bei der
Privatisierung der Bundespost hin zum Börsengang als Telekom AG.
Deshalb schrumpften beide Gewerkschaften
erheblich, Transnet und GBDA. Auch deshalb fusionierten sie 2010 zur Eisenbahn-
und Verkehrsgewerkschaft EVG: Da hatte die EVG gerade noch etwa 250.000
Mitglieder und übernahm die 40.000 GBDA-Mitglieder, die aber zu 80 Prozent
Pensionäre waren. Danach ging der Personalabbau weiter, mit Zustimmung der EVG.
Seitdem bis heute schrumpfte die EVG weiter um mehr als 100.000 Mitglieder.
Nach Schätzung von Gewerkschaftsmitgliedern
hat die EVG gegenwärtig etwa 64.500 Mitglieder, die noch im Beruf stehen – die
„restlichen“ etwa 120.000 Mitglieder sind Rentner und Pensionäre. Von ihnen
scheiden jährlich etwa 10.000 wegen Tod aus.
Während die EVG still und leise und
uneingestanden vor sich hinschrumpft, nimmt die GDL zu, gewiss nicht schnell,
aber stetig: 2007 hatte sie 31.000 Mitglieder, seit etwa 2018 besonders viele
Neuzugänge und gegenwärtig 37.000 Mitglieder. Bundesregierung und Bahnvorstand
wollen diese Entwicklung stoppen, umkehren.
Tarif-Einheits-Gesetz:
Die Fiktion
Um die GDL nach deren nachhaltigem Streik 2014
zu schwächen, beschloss die große Koalition aus CDU, CSU und SPD das
Tarifeinheits-Gesetz. Danach gilt in einem Unternehmen nur ein einheitlicher
Tarifvertrag, der mit der größten Gewerkschaft abzuschließen ist. Fernziel: Die
GDL ganz rausdrängen!
Nun ist schon angesichts der geringen und
abnehmenden Zahl der noch im Beruf stehenden EVG-Mitglieder diese Regelung im
Bahn-Konzern fragwürdig. Aber das Gesetz ist vor allem aus einem anderen Grund
eine wirklichkeitsfremde Fiktion: Denn die Politik der Bundesregierung und des
Staatskonzerns besteht ja nach dem Vorbild privater Großkonzerne darin, das
Unternehmen in immer mehr Tochter-Unternehmen aufzuspalten.
So besteht die DB gegenwärtig aus etwa 300
rechtlich selbständigen Unternehmen, als Aktiengesellschaft oder GmbH. Dazu
gehören etwa 20 DB Regio in verschiedenen Bundesländern, DB Cargo/Railion
(Güterverkehr), DB Schenker (LkW-Logistik), DB Netze Fahrweg, DB Bahnbau, DB
Gleisbau, DB Systel, DB Personenbahnhöfe …
So sind in den verschiedenen dieser Unternehmen
auch die EVG und die GDL unterschiedlich oder jeweils gar nicht vertreten. Die
GDL ist schon lange keine Lokführer-Gewerkschaft mehr, sondern umfasst viele
Berufe. Deshalb ist es naheliegend und gewerkschaftlich normal, dass die GDL,
die ohnehin eine größere Dynamik der Neuzugänge hat als die EVG, das Ziel
verfolgt, in immer mehr Bahn-Unternehmen vertreten zu sein und Mitglieder zu
werben. Diese Form der ansonsten immer beschworenen Tarifautonomie wollen
Bundesregierung und Bahnvorstand hier abschaffen.
Insofern steht die GDL für gewerkschaftliche
Freiheit und Unabhängigkeit. Und deshalb verdient sie die Unterstützung aller
demokratischen Kräfte.
Quelle: https://www.heise.de/tp
Kommentare
Kommentar veröffentlichen