Wie DIE LINKE half, Milliarden Cum-Ex-Steuergelder zu sichern

 Nach einem Bericht von Fabio De Masi, MdB, 11. November 2020

 LINKE Finanzpolitik ist gut angelegtes Geld. Das zeigt der jüngste Erfolg unserer Bundestagsfraktion.

 Über viele Jahre hauten Banken und Investoren die Steuerzahler mit „Cum-Ex“-Aktiengeschäften übers Ohr. Cum-Ex sind Geschäfte mit Wertpapieren, bei denen eine einmal (oder sogar keinmal) bezahlte Steuer mehrfach erstattet wird. Dabei werden immer dann, wenn Dividenden (Gewinnbeteiligungen) auf Aktien ausgeschüttet werden, Aktien hin und her verschoben. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Eigentümer die dabei fälligen Kapitalertragssteuern erstatten lassen. Wenn die Aktien rund um den Dividendenstichtag den Besitzer wechseln, kann der Staat aber nicht nachvollziehen, ob jene, die die Erstattung der Kapitalertragssteuer beantragen, diese auch bezahlt hatten. So können Kapitalertragssteuern mehrfach erstattet werden, die nur einmal bezahlt wurden. Man kann sich das etwa vorstellen wie beim Flaschenpfand: Ich drucke mir die Pfandbons zu Hause selbst, gebe keine Flaschen ab und hole mir dann das Pfandgeld an der Supermarktkasse. Mit dem Unterschied, dass der Supermarkt das Finanzamt ist, und es nicht um ein paar Euro, sondern um Milliarden Steuergelder geht. Die Tatbeute der Cum-Ex Gangster wurde geteilt. Das war organisierte Kriminalität und soll den Steuerzahler mindestens 10 Milliarden Euro – nimmt man die ähnlich gestalteten Cum-Cum Geschäfte dazu, zusammen etwa 30 Milliarden Euro – gekostet haben. Die Politik vergrößerte das Cum-Ex Schlupfloch sogar unter dem Einfluss der Bankenlobby und ließ diese Modelle über viele Jahre ungestört laufen. Mittlerweile haben Gerichte aber geklärt, dass Cum-Ex Geschäfte illegal sind und auch stets illegal waren. Dennoch ist das Problem bis heute ungelöst, weshalb ähnliche Cum-Ex Geschäfte im Prinzip weiter laufen könnten.

Aus diesem Grund hat die Linksfraktion einen Antrag gestellt, um den Cum-Ex Betrug endlich zu verhindern.

 Cum-Ex Gangster hinter schwedische Gardinen

Derzeit laufen eine Reihe von Strafverfahren. Das Problem dabei: Viele Cum-Ex Geschäfte laufen in die steuerliche Verjährung. Ein mutiger Richter am Bonner Landgericht hat aber ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben und einen Paragraphen im Strafgesetzbuch so ausgelegt, dass damit die Tatbeute aus Cum-Ex Geschäften der Hamburger Warburg-Bank, die steuerlich bereits verjährt sind, nachträglich noch eingetrieben werden kann. Zusätzlich hat die Bundesregierung 2017 die Möglichkeit geschaffen, die Beute aus illegalen Taten einfacher zu beschlagnahmen.

Finanzminister Olaf Scholz stand seit Februar 2020 wegen des Skandals um die Warburg Bank unter Druck. Die Abgeordneten der Linksfraktion haben Scholz mehrmals im Bundestag befragt, weil in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister die Cum-Ex-Beute der Warburg Bank nicht zurück verlangt wurde, obwohl Verjährung drohte. Damals musste sogar das Bundesfinanzministerium einschreiten und die Hamburger Finanzverwaltung anweisen, den Fall nicht in die Verjährung laufen zu lassen. Scholz hat dem Abgeordneten der Linksfraktion, Fabio De Masi, im Bundestag die Unwahrheit über Treffen mit dem Warburg-Bankier Olearius gesagt. Dies sorgte für enormen Wirbel in der Öffentlichkeit. Es steht der Verdacht im Raum, dass von Seiten der Politik Einfluss auf das Steuerverfahren der Warburg Bank genommen wurde. Dadurch wären dem Staat beinahe Steuergelder in Höhe von 170 Millionen Euro durch die Lappen gegangen. Jedenfalls kassierte die SPD Hamburg anschließend eine fette Parteispende der Warburg Bank.

 Wegen der öffentlichen Diskussionen um Warburg hat Finanzminister Scholz nun in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ein Gesetz vorgelegt, um eine rechtssichere Lösung zur rückwirkenden Abschöpfung steuerlich verjährter Cum-Ex Tatbeute zu schaffen – allerdings mit einer Klausel, die ausgerechnet auch wieder die Warburg-Bank von Rückzahlungsforderungen freigestellt hätte: Der Gesetzentwurf sah nämlich vor, dass diese Vermögensabschöpfung in Fällen, die zum 1. Juli 2020 steuerlich bereits verjährt waren, nicht zulässig sein sollte. Auf Nachfragen von Fabio De Masi behauptete das Ministerium, dies sei wegen des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots gar nicht anders möglich. So eine Freistellungsklausel für Altfälle von Banken und Investoren, die systematisch Cum-Ex betrieben, würde den Staat womöglich ein paar Milliarden kosten. Ein von Fabio De Masi in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kam jedoch, wie auch zahlreiche Verfassungsrechtler zu dem Ergebnis, dass diese zeitliche Einschränkung verfassungsrechtlich gerade nicht erforderlich sei. Ob und wie weit bei der Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Straftaten überhaupt ein Rückwirkungsverbot greift, muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

 Im Ergebnis legte die Linksfraktion einen eigenen Gesetzentwurf vor, damit die sog. „Lex-Cum-Ex“ von Olaf Scholz korrigiert werden kann. Der Finanzminister versprach zunächst, bis Jahresende zu handeln. Auch im Bundesrat gab es Druck etwa vom CDU-Justizminister aus NRW. Die Presse berichtete wegen des Warburg Skandals und der Kanzlerkandidatur von Olaf Scholz ausgiebig über sein Cum-Ex-Duell mit Fabio De Masi. Am Ende gab Olaf Scholz nach und legte mit der Justizministerin einen Entwurf vor, der noch mit dem Jahressteuergesetz verabschiedet werden soll und die Verjährung der Taterträge aus Steuerstraftaten denselben Regeln unterwirft, die für andere Straftaten gelten.

 Das zeigt: Durch unseren Druck wurden potentiell Milliarden Steuergelder gerettet. Und wenn Finanzmafiosi jetzt fürchten müssen, wegen Cum-Ex hinter Gittern zu landen, können wir stolz darauf verweisen, daran mitgewirkt zu haben.

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