Nach einem Bericht von Fabio De Masi, MdB,
11. November 2020
LINKE Finanzpolitik ist gut angelegtes
Geld. Das zeigt der jüngste Erfolg unserer Bundestagsfraktion.
Über viele Jahre hauten Banken und
Investoren die Steuerzahler mit „Cum-Ex“-Aktiengeschäften übers Ohr. Cum-Ex
sind Geschäfte mit Wertpapieren, bei denen eine einmal (oder sogar keinmal)
bezahlte Steuer mehrfach erstattet wird. Dabei werden immer dann, wenn
Dividenden (Gewinnbeteiligungen) auf Aktien ausgeschüttet werden, Aktien hin
und her verschoben. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Eigentümer die
dabei fälligen Kapitalertragssteuern erstatten lassen. Wenn die Aktien rund um
den Dividendenstichtag den Besitzer wechseln, kann der Staat aber nicht
nachvollziehen, ob jene, die die Erstattung der Kapitalertragssteuer beantragen,
diese auch bezahlt hatten. So können Kapitalertragssteuern mehrfach erstattet
werden, die nur einmal bezahlt wurden. Man kann sich das etwa vorstellen wie
beim Flaschenpfand: Ich drucke mir die Pfandbons zu Hause selbst, gebe keine
Flaschen ab und hole mir dann das Pfandgeld an der Supermarktkasse. Mit dem
Unterschied, dass der Supermarkt das Finanzamt ist, und es nicht um ein paar
Euro, sondern um Milliarden Steuergelder geht. Die Tatbeute der Cum-Ex Gangster
wurde geteilt. Das war organisierte Kriminalität und soll den Steuerzahler
mindestens 10 Milliarden Euro – nimmt man die ähnlich gestalteten Cum-Cum
Geschäfte dazu, zusammen etwa 30 Milliarden Euro – gekostet haben. Die Politik
vergrößerte das Cum-Ex Schlupfloch sogar unter dem Einfluss der Bankenlobby und
ließ diese Modelle über viele Jahre ungestört laufen. Mittlerweile haben
Gerichte aber geklärt, dass Cum-Ex Geschäfte illegal sind und auch stets
illegal waren. Dennoch ist das Problem bis heute ungelöst, weshalb ähnliche Cum-Ex
Geschäfte im Prinzip weiter laufen könnten.
Aus diesem Grund hat die Linksfraktion einen
Antrag gestellt, um den Cum-Ex Betrug endlich zu verhindern.
Cum-Ex Gangster hinter schwedische Gardinen
Derzeit laufen eine Reihe von
Strafverfahren. Das Problem dabei: Viele Cum-Ex Geschäfte laufen in die steuerliche
Verjährung. Ein mutiger Richter am Bonner Landgericht hat aber ein Stück Rechtsgeschichte
geschrieben und einen Paragraphen im Strafgesetzbuch so ausgelegt, dass damit
die Tatbeute aus Cum-Ex Geschäften der Hamburger Warburg-Bank, die
steuerlich bereits verjährt sind, nachträglich noch eingetrieben werden kann. Zusätzlich
hat die Bundesregierung 2017 die Möglichkeit geschaffen, die Beute aus
illegalen Taten einfacher zu beschlagnahmen.
Finanzminister Olaf Scholz stand seit
Februar 2020 wegen des Skandals um die Warburg Bank unter Druck. Die Abgeordneten
der Linksfraktion haben Scholz mehrmals im Bundestag befragt, weil in seiner
Zeit als Hamburger Bürgermeister die Cum-Ex-Beute der Warburg Bank nicht zurück
verlangt wurde, obwohl Verjährung drohte. Damals musste sogar das
Bundesfinanzministerium einschreiten und die Hamburger Finanzverwaltung anweisen,
den Fall nicht in die Verjährung laufen zu lassen. Scholz hat dem Abgeordneten
der Linksfraktion, Fabio De Masi, im Bundestag die Unwahrheit über Treffen mit dem
Warburg-Bankier Olearius gesagt. Dies sorgte für enormen Wirbel in der
Öffentlichkeit. Es steht der Verdacht im Raum, dass von Seiten der Politik
Einfluss auf das Steuerverfahren der Warburg Bank genommen wurde. Dadurch wären
dem Staat beinahe Steuergelder in Höhe von 170 Millionen Euro durch die Lappen
gegangen. Jedenfalls kassierte die SPD Hamburg anschließend eine fette
Parteispende der Warburg Bank.
Wegen der öffentlichen Diskussionen um Warburg
hat Finanzminister Scholz nun in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ein Gesetz
vorgelegt, um eine rechtssichere Lösung zur rückwirkenden Abschöpfung
steuerlich verjährter Cum-Ex Tatbeute zu schaffen – allerdings mit einer
Klausel, die ausgerechnet auch wieder die Warburg-Bank von
Rückzahlungsforderungen freigestellt hätte: Der Gesetzentwurf sah nämlich vor,
dass diese Vermögensabschöpfung in Fällen, die zum 1. Juli 2020 steuerlich
bereits verjährt waren, nicht zulässig sein sollte. Auf Nachfragen von Fabio De
Masi behauptete das Ministerium, dies sei wegen des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots
gar nicht anders möglich. So eine Freistellungsklausel für Altfälle von Banken
und Investoren, die systematisch Cum-Ex betrieben, würde den Staat womöglich ein
paar Milliarden kosten. Ein von Fabio De Masi in Auftrag gegebenes Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kam jedoch, wie auch zahlreiche Verfassungsrechtler
zu dem Ergebnis, dass diese zeitliche Einschränkung verfassungsrechtlich gerade
nicht erforderlich sei. Ob und wie weit bei der Einziehung von Taterträgen aus Cum
Ex Straftaten überhaupt ein Rückwirkungsverbot greift, muss nun das
Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Im Ergebnis legte die Linksfraktion
einen eigenen Gesetzentwurf vor, damit die sog. „Lex-Cum-Ex“ von Olaf Scholz
korrigiert werden kann. Der Finanzminister versprach zunächst, bis Jahresende zu
handeln. Auch im Bundesrat gab es Druck etwa vom CDU-Justizminister aus NRW.
Die Presse berichtete wegen des Warburg Skandals und der Kanzlerkandidatur von
Olaf Scholz ausgiebig über sein Cum-Ex-Duell mit Fabio De Masi. Am Ende gab
Olaf Scholz nach und legte mit der Justizministerin einen Entwurf vor, der noch
mit dem Jahressteuergesetz verabschiedet werden soll und die Verjährung der
Taterträge aus Steuerstraftaten denselben Regeln unterwirft, die für andere Straftaten
gelten.
Das zeigt: Durch unseren Druck wurden
potentiell Milliarden Steuergelder gerettet. Und wenn Finanzmafiosi jetzt fürchten
müssen, wegen Cum-Ex hinter Gittern zu landen, können wir stolz darauf
verweisen, daran mitgewirkt zu haben.
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